GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Büro in Essen · Termine in Oberhausen0201 45 875 433 ↗
Verkauf & Vermietung · Oberhausen

Maklerkosten beim Immobilienverkauf in Oberhausen

Sie kennen die Courtage vor der Beauftragung. Objektart und Verkaufssituation bestimmen die passende Vereinbarung. Weitere Objektkosten werden getrennt betrachtet.

  • Courtage vorab nachvollziehen
  • Objektart richtig einordnen
  • Zusatzkosten getrennt planen

Büro in Essen-Holsterhausen · Termine vor Ort in Oberhausen

Christian Gottschling vor einer Wand mit Immobilienfotos.
Christian GottschlingGeschäftsführer · Die Vermarktung übernimmt das Team.
400+Immobilienverkäufe
1.000+Vermietungen
20+Jahre Erfahrung
17Mitarbeitende

Gesamtzahlen der GOTTSCHLING Immobilien GmbH laut Unternehmensangaben.

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Die Schnellbewertung bietet eine erste Orientierung anhand Ihrer Angaben. Sie ersetzt keine persönliche Objektprüfung. Bereitgestellt von BOTTIMMO. Hinweise zur Datenverarbeitung.

Welche Courtage für welchen Verkauf gilt

Für den Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses gelten 3,57 % inklusive 19 % Umsatzsteuer je Seite. Verkäufer und Käufer tragen damit jeweils den vereinbarten Anteil. Die Courtage wird nach dem Notartermin fällig, sofern der Anspruch wirksam entstanden ist. Maßgeblich sind Maklervertrag und gesetzliche Voraussetzungen. Maßgeblich bleibt die konkrete Maklervereinbarung.

Bei einem Mehrfamilienhaus oder entsprechend eingeordneten Anlageobjekt werden nach vertraglicher Klärung 4,76 % Käufercourtage inklusive 19 % Umsatzsteuer vereinbart. Verkäufer bleiben in dieser Kategorie courtagefrei. Dazu zählen insbesondere als Anlageobjekt verkaufte Mehrfamilienhäuser. Eine einzelne vermietete Eigentumswohnung wird vor der Beauftragung gesondert eingeordnet.

Die Preise sind Unternehmenskonditionen, keine gesetzlich festgelegten Sätze. Für Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten besondere Schutzregeln, wenn Käufer als Verbraucher handeln. Bei Tätigkeit für beide Seiten müssen sich diese in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichten. Eine Vermietung oder Anlageabsicht hebt diese Vorgaben nicht auf. Maßgeblich sind § 656b BGB und § 656c BGB.

Ein Notartermin allein begründet keine Courtageforderung. Erforderlich sind ein wirksamer Maklervertrag und der durch Nachweis oder Vermittlung zustande gekommene Kaufvertrag. Weitere Bedingungen können hinzukommen; siehe § 652 BGB. Wird eine einseitig vereinbarte Courtage auf die andere Seite abgewälzt, gelten zusätzliche Voraussetzungen. Dazu gehören Zahlung und Nachweis durch die beauftragende Seite nach § 656d BGB.

Eine Preisübersicht für Ihre erste Planung

ObjektVerkäuferKäufer
Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus3,57 % inkl. 19 % USt.3,57 % inkl. 19 % USt.
Mehrfamilienhaus oder geeignetes Anlageobjekt, nach vertraglicher KlärungCourtagefrei4,76 % inkl. 19 % USt.
Einzelne vermietete EigentumswohnungVorab klärenVorab klären

Die Prozentwerte beziehen sich auf den vereinbarten Kaufpreis. Lassen Sie die Zuordnung Ihres Objekts bestätigen. Das ist besonders sinnvoll bei gemischter Nutzung oder besonderen Verkaufssituationen. Ein kurzer Kontakt zur Objektklärung schafft eine verlässliche Ausgangsbasis.

So lässt sich die Provision rechnen

Bei einem Kaufpreis von 300.000 € entsprechen 3,57 % einer Courtage von 10.710 € je Seite. Dieser Betrag enthält die Umsatzsteuer. Das Beispiel beschreibt die Berechnung für die genannte Courtagekategorie. Es ist keine Preisempfehlung für eine Immobilie in Oberhausen.

Bei einem entsprechend eingeordneten Anlageobjekt mit 500.000 € Kaufpreis ergeben 4,76 % eine Käufercourtage von 23.800 € inklusive 19 % Umsatzsteuer. Auf Verkäuferseite fällt in dieser Kategorie keine Courtage an. Die Einordnung und Zahlungsbedingungen stehen in der Vereinbarung.

Welche weiteren Kosten Sie prüfen sollten

Maklercourtage und übrige Verkaufskosten sind unterschiedliche Positionen. Kosten können etwa durch fehlende Dokumente, erforderliche Nachweise oder die Vorbereitung der Übergabe entstehen. Eine bestehende Finanzierung kann ebenfalls relevant sein. Ob und in welcher Höhe Kosten anfallen, hängt vom Einzelfall ab.

Klären Sie Finanzierungsfragen direkt mit dem finanzierenden Institut. Steuerliche Fragen gehören in die individuelle Steuerberatung. Der Notar erläutert die Vertragsgestaltung und zugehörigen Abläufe. Eine pauschale Gesamtsumme wäre ohne diese Informationen irreführend.

Leistung und Preis gemeinsam beurteilen

Ein sinnvoller Vergleich beginnt beim Leistungsumfang. Dazu gehören die Objektaufnahme, die Aufbereitung der Unterlagen und eine nachvollziehbare Preisempfehlung. Hinzu kommen Exposé, Interessentenbetreuung, Besichtigungen und die Begleitung der weiteren Abstimmung. Fragen Sie nach, wie die Aufgaben für Ihr Objekt umgesetzt werden.

Der Ablauf eines Verkaufs macht diese Arbeitsschritte verständlich. Die Seite Immobilienverkauf in Oberhausen ordnet die gesamte Leistung ein. Über das Team der GOTTSCHLING Immobilien GmbH erhalten Sie einen Eindruck vom Unternehmen.

Mit vollständigen Daten wird die Planung belastbarer

Ein frühzeitiger Unterlagencheck vermeidet Überraschungen. Für ein Haus unterscheiden sich die Dokumente teilweise von denen einer Eigentumswohnung. Nutzen Sie die Unterlagenliste für den Immobilienverkauf als Startpunkt. Fehlende Unterlagen sollten vor der Vermarktung benannt werden.

Die Bewertung Ihrer Immobilie unterstützt die Preisvorbereitung. Allgemeine Marktinformationen für Oberhausen geben Orientierung. Ein Angebotspreis und eine Courtagevereinbarung sind jeweils eigene Entscheidungen. Beides sollte zu Ihrer konkreten Situation passen.

Courtage berechnen

Bei 300.000 € Kaufpreis: 10.710 € inkl. Umsatzsteuer je Vertragsseite.
Orientierung anhand der Unternehmenspreise; kein Vertragsangebot. 3,57 % inkl. USt. je Seite für Einfamilienhaus und Eigentumswohnung. 4,76 % inkl. USt. nur Käufer für entsprechend vereinbarte Anlageobjekte; Verkäufer courtagefrei. Bei vermieteten Eigentumswohnungen und Sonderfällen erfolgt eine individuelle Prüfung.
Gut zu wissen

Antworten auf Ihre Fragen

Sind 3,57 % bereits inklusive 19 % Umsatzsteuer?

Ja. Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern enthalten die 3,57 % je Seite bereits die Umsatzsteuer. Die konkrete Vereinbarung nennt die Berechnungsgrundlage und den Zahlungszeitpunkt.

Wann wird die Verkaufscourtage fällig?

Eine wirksam vereinbarte und entstandene Courtage wird nach dem Notartermin gemäß den Vertragsbedingungen fällig. Der Notartermin allein reicht nicht. Besondere gesetzliche Voraussetzungen, etwa bei einer Kostenabwälzung, müssen zusätzlich erfüllt sein.

Ist der Verkauf eines Mehrfamilienhauses courtagefrei?

Bei einem entsprechend eingeordneten Mehrfamilienhaus oder Anlageobjekt bleibt die Verkäuferseite nach vertraglicher Klärung courtagefrei. Die Käufercourtage beträgt dann 4,76 % inklusive 19 % Umsatzsteuer. Die Einordnung Ihres Objekts wird vorher festgehalten.

Welche Regel gilt für eine vermietete Eigentumswohnung?

Eine einzelne vermietete Eigentumswohnung ist ein Sonderfall. Die Courtage wird vor der Beauftragung individuell geklärt. Die Kapitalanlagenregel sollte dafür nicht ohne Rücksprache übernommen werden.

Kann ich sämtliche Verkaufskosten vorab pauschal berechnen?

Die Maklercourtage lässt sich anhand des Kaufpreises berechnen. Weitere Positionen hängen vom Objekt, fehlenden Dokumenten und Ihrer persönlichen Situation ab. Finanzierungs- und Steuerfragen sollten gesondert geprüft werden.

Ihr nächster Schritt beginnt mit einem Gespräch.

Objekt, Ziel und Zeitplan besprechen. Dann entscheiden Sie in Ruhe.