GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Büro in Essen · Termine in Oberhausen0201 45 875 433 ↗
Verkauf & Vermietung · Oberhausen

Mehrfamilienhaus verkaufen in Oberhausen

Ein Mehrfamilienhaus überzeugt durch nachvollziehbare Zahlen und geprüfte Objektinformationen. Bereiten Sie Mietverhältnisse, Zustand und Unterlagen als gemeinsame Entscheidungsgrundlage vor.

  • Mietübersicht nachvollziehbar aufbereiten
  • Gebäudezustand offen dokumentieren
  • Kaufinteresse fundiert prüfen

Büro in Essen-Holsterhausen · Termine vor Ort in Oberhausen

Christian Gottschling im dunklen Sakko in einem Innenraum.
Christian GottschlingGeschäftsführer · Die Vermarktung übernimmt das Team.
400+Immobilienverkäufe
1.000+Vermietungen
20+Jahre Erfahrung
17Mitarbeitende

Gesamtzahlen der GOTTSCHLING Immobilien GmbH laut Unternehmensangaben.

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Die Schnellbewertung bietet eine erste Orientierung anhand Ihrer Angaben. Sie ersetzt keine persönliche Objektprüfung. Bereitgestellt von BOTTIMMO. Hinweise zur Datenverarbeitung.

Der Verkauf beginnt mit einer belastbaren Objektakte

Bei einem Mehrfamilienhaus müssen Gebäude und Erträge zusammenpassen. Interessenten prüfen Mietverhältnisse, laufende Kosten und den technischen Zustand. Fehlende oder widersprüchliche Angaben erschweren die Entscheidung. Eine geordnete Objektakte schafft früh Übersicht.

Für Ihr Mehrfamilienhaus in Oberhausen bietet die GOTTSCHLING Immobilien GmbH eine abgestimmte Verkaufsbegleitung. Das Team betreut Ihr Objekt aus dem Büro in Essen. Vor-Ort-Termine werden in Oberhausen vereinbart. Für einen ersten Austausch nutzen Sie den Kontakt zum Verkauf von Anlageobjekten.

Mietverhältnisse sauber darstellen

Eine Mietübersicht sollte Einheiten und vereinbarte Mieten eindeutig zuordnen. Kennzeichnen Sie die aktuelle Nutzung jeder Einheit. Bestehende Verträge und Ergänzungen müssen dazu passen. Auch offene Fragen sollten als solche erkennbar bleiben.

Trennen Sie gesicherte Angaben von möglichen Entwicklungen. Tatsächliche Erträge und erwartete Veränderungen sind unterschiedliche Informationen. Ein pauschales Versprechen künftiger Einnahmen hilft der Prüfung nicht. Wenn Unterlagen fehlen, sollte die Vermarktung das transparent berücksichtigen.

Den Zustand des Gebäudes nachvollziehbar erklären

Bei der Begehung zählen Dach, Fassade und technische Anlagen ebenso wie die Wohnungen. Sammeln Sie Nachweise zu größeren Arbeiten. Beschreiben Sie bekannte Schäden sachlich. Geplante Maßnahmen sollten mit vorhandenen Unterlagen belegt sein.

  • Vorhandene Pläne und Flächenangaben abgleichen.
  • Mietübersicht und Vertragsbestand zusammenführen.
  • Modernisierungen mit Nachweisen dokumentieren.
  • Bekannte offene Objektfragen auflisten.

Die Unterlagenliste für Verkäufer liefert den Einstieg. Für ein Mehrfamilienhaus wird sie um die objektspezifischen Miet- und Gebäudedaten ergänzt.

Den Angebotspreis nicht allein aus einer Kennzahl ableiten

Erträge sind bei einem Anlageobjekt wichtig. Trotzdem erklären sie den Preis nicht allein. Zustand, Flächen, Grundstück und Vermietungssituation gehören ebenfalls in die Bewertung. Jede relevante Annahme sollte erkennbar sein.

Die Bewertung des Mehrfamilienhauses unterstützt eine fundierte Preisvorbereitung. Die Immobilienpreise in Oberhausen bieten ergänzenden Kontext. Für die örtliche Orientierung hilft die Übersicht der Stadtteile. Der konkrete Objektzustand bleibt dabei entscheidend.

Anfragen und Besichtigungen gezielt vorbereiten

Ein Interessent benötigt die passenden Informationen für seine Prüfung. Das Exposé sollte deshalb die Ertrags- und Objektdaten verständlich verbinden. Für vertiefende Rückfragen braucht es die entsprechenden Belege. Nicht jede Unterlage gehört bereits in eine öffentliche Anzeige.

Besichtigungstermine müssen mit den betroffenen Mietparteien abgestimmt werden. Umfang und Reihenfolge sollten früh feststehen. Ebenso wichtig ist die Frage nach der Finanzierung des Kaufinteressenten. Der Verkaufsablauf zeigt die weiteren Schritte bis zur vertraglichen Vorbereitung.

Courtage für das Anlageobjekt verbindlich einordnen

Für ein Mehrfamilienhaus als entsprechend eingeordnetes Anlageobjekt gelten nach vertraglicher Klärung 4,76 % Käufercourtage inklusive 19 % Umsatzsteuer. Verkäufer bleiben in dieser Kategorie courtagefrei. Die Courtage wird nach dem Notartermin fällig, sofern der Anspruch wirksam entstanden ist. Maßgeblich sind Maklervertrag und gesetzliche Voraussetzungen. Besondere Objektkonstellationen werden vor der Beauftragung besprochen.

Diese Einordnung gilt nicht pauschal für jede vermietete Immobilie. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern sind die gesetzlichen Regeln zur Courtageverteilung zu beachten, wenn Käufer als Verbraucher handeln. Insbesondere einzelne vermietete Eigentumswohnungen werden gesondert geklärt. Die Seite Maklerkosten beim Verkauf stellt die Kategorien gegenüber. Die Verkaufsübersicht und das Teamprofil ergänzen die Informationen für Ihre Entscheidung.

Gut zu wissen

Antworten auf Ihre Fragen

Welche Mietunterlagen werden für den Verkauf gebraucht?

Hilfreich sind eine aktuelle Mietübersicht und die zugehörigen Verträge. Ergänzungen und bekannte Besonderheiten sollten ebenfalls vorliegen. Welche weiteren Daten benötigt werden, zeigt die erste Objektprüfung.

Wie wird der Preis eines Mehrfamilienhauses vorbereitet?

Erträge, Zustand, Flächen und Vermietungssituation werden zusammen betrachtet. Auch Grundstück und vorhandene Unterlagen beeinflussen die Einordnung. Eine einzelne Kennzahl ersetzt diese Prüfung nicht.

Bleibt die Verkäuferseite courtagefrei?

Für ein Mehrfamilienhaus als entsprechend eingeordnetes Anlageobjekt ist die Verkäuferseite courtagefrei. Die Käufercourtage beträgt nach vertraglicher Klärung 4,76 % inklusive 19 % Umsatzsteuer. Die Einordnung wird vor der Beauftragung festgehalten.

Kann das Haus mit bestehenden Mietverhältnissen verkauft werden?

Der Verkauf kann mit den bestehenden Mietverhältnissen vorbereitet werden. Die Mietunterlagen bilden dann einen wesentlichen Teil der Objektakte. Besichtigungen werden mit den betroffenen Beteiligten abgestimmt.

Soll ich mögliche Mieterhöhungen als Ertrag ansetzen?

Trennen Sie tatsächliche Erträge von bloßen Erwartungen. Mögliche Veränderungen brauchen eine gesonderte Prüfung. Eine nachvollziehbare Darstellung ist für Interessenten hilfreicher als eine ungeprüfte Hochrechnung.

Ihr nächster Schritt beginnt mit einem Gespräch.

Objekt, Ziel und Zeitplan besprechen. Dann entscheiden Sie in Ruhe.